Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse beim Augenlasern (Kostenübernahme)?
Egal ob Augen lasern in Österreich, Deutschland oder Schweiz: Es kostet nicht wenig Geld. Deshalb fragen sich viele Patienten, ob der Eingriff nicht ggf. von der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung übernommen wird?
Hier erfahren Sie – speziell für Österreich – ob und in welchen Fällen eine Augenlaser Kostenübernahme möglich ist. Außerdem zeigen wir auf, worauf es ankommt und warum die Chancen im Augenlaserzentrum EyeLaser Wien und Linz besonders gut stehen könnten:
Augenlasern Kostenübernahme in Österreich: Grundsätzliches
Augenlaserbehandlungen in Österreich werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Regelungen der Krankenkassen sehen vor, dass Augenlaserbehandlungen, wie Femto-LASIK 7D, SmartSight oder Trans-PRK 7D, als elektive, also freiwillige, Eingriffe betrachtet werden, die der Verbesserung der Lebensqualität dienen. Da diese Behandlungen in der Regel nicht als medizinisch notwendig eingestuft werden, fallen sie unter die Kategorie der ästhetischen oder komfortmedizinischen Leistungen. Daher müssen Patienten die Kosten für diese Eingriffe in der Regel selbst tragen.
Etwas anderes gilt dann, wenn die Behandlung durch Augenlasern oder eine Linsenoperation medizinisch notwendig ist. Das kommt vor allem bei Grauem Star, Keratokonus und Nachstar in Betracht.
Jetzt Augenlaser Preise ansehenWann die Kosten fürs Augenlasern doch übernommen werden
Medizinische Notwendigkeit
Die Kostenübernahme für Augenlaserbehandlungen durch die gesetzliche Krankenkasse in Österreich erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Hier sind die wichtigsten Kriterien und Situationen, in denen eine Augenlaserbehandlung als medizinisch notwendig eingestuft werden kann:
1. Unverträglichkeit gegenüber Sehhilfen
- Schwere Unverträglichkeit gegenüber Brillen und Kontaktlinsen
- Wenn ein Patient nachweislich eine starke Unverträglichkeit gegenüber allen Arten von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen hat und diese Unverträglichkeit erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und die Lebensqualität hat, kann dies als medizinischer Grund gelten.
- Beispiele: Chronische Augenentzündungen, allergische Reaktionen auf Materialien von Kontaktlinsen, erhebliche Beschwerden durch Druckstellen von Brillen.
2. Berufliche oder gesundheitliche Erfordernisse
- Spezifische berufliche Anforderungen
- In einigen Berufen, bei denen das Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen nicht möglich oder extrem hinderlich ist, kann eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Dies betrifft häufig Berufe mit hohen Anforderungen an die visuelle Leistungsfähigkeit oder die Sicherheit, wie Piloten, Feuerwehrleute oder bestimmte Einsatzkräfte.
- Beispiele: Sicherheitsrelevante Berufe, in denen das Tragen von Sehhilfen die Ausführung der Arbeit gefährden könnte.
3. Besondere medizinische Indikationen
- Augenerkrankungen und Anomalien
- Bei bestimmten Augenerkrankungen, die nicht durch herkömmliche Sehhilfen korrigiert werden können, und wenn eine Laserbehandlung die einzige Lösung zur Wiederherstellung der Sehfähigkeit darstellt, kann eine medizinische Notwendigkeit gegeben sein.
- Beispiele: Keratokonus im fortgeschrittenen Stadium, bei dem Kontaktlinsen nicht mehr ausreichend sind.
- Extrem stark ausgeprägte Sehfehler
- Bei einer Sehschwäche von mehr als 10 Dioptrien und nachgewiesener Kontaktlinsenunverträglichkeit ist eine Kostenübernahme in einigen Fällen möglich. Gleiches gilt bei einer Abweichung von mehr als 3 Dioptrien zwischen beiden Augen.
Die Entscheidung im Einzelfall zählt beim Augen lasern
Die Entscheidung über die Kostenübernahme von Augenlaserbehandlungen durch die Krankenversicherung in Österreich ist stets eine Einzelfallentscheidung. Dies bedeutet, dass jeder Antrag individuell geprüft wird und keine generellen Richtlinien existieren, die für alle Patienten gleichermaßen gelten. Die Krankenkasse bewertet dabei verschiedene Faktoren und spezifische Umstände des jeweiligen Falles, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Einreichung eines umfassenden Antrags
- Patienten müssen einen detaillierten Antrag bei ihrer Krankenkasse einreichen. Dieser sollte ärztliche Gutachten, Nachweise über bisherige Behandlungen und deren Ergebnisse sowie eine klare Darstellung der gesundheitlichen und eventuell beruflichen Beeinträchtigungen durch Sehfehler enthalten.
Individuelle Prüfung durch die Krankenkasse
- Die Krankenkasse überprüft den Antrag sorgfältig und bewertet die vorgelegten medizinischen Unterlagen. Diese Prüfung erfolgt individuell und berücksichtigt alle spezifischen Details des Patientenfalls.
Erfolgsfaktoren
- Eine erfolgreiche Antragstellung hängt von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Dokumente ab. Je besser die medizinische Notwendigkeit begründet und nachgewiesen wird, desto höher sind die Chancen auf eine Kostenübernahme.
Kostenübernahme für spezifische Augenlaserbehandlungen
Grauer Star (Katarakt)
Der Graue Star, auch als Katarakt bekannt, ist eine Augenkrankheit, bei der die Linse des Auges trübe wird, was zu einer verminderten Sehkraft führt. Die Behandlung des Grauen Stars erfolgt durch die chirurgische Entfernung der getrübten Linse und den Einsatz einer künstlichen Intraokularlinse (IOL).
In Österreich werden die Kosten für diese Katarakt-Operation in der Regel vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt. Dies umfasst sowohl die Kosten für die Operation selbst als auch die Standard-Intraokularlinse, die eingesetzt wird.
Multifokallinsen statt Monofokallinsen: Aufpreis möglich
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt jedoch nur die Kosten für Standard-Intraokularlinsen (IOLs), die monofokal sind und nur einen Brennpunkt haben. Das bedeutet, dass diese Linsen das Sehvermögen in der Regel nur für eine bestimmte Entfernung korrigieren, sei es für die Nähe oder die Ferne. Nach der Operation benötigen die meisten Patienten daher weiterhin eine Brille oder Kontaktlinsen für den Alltag, um alle Entfernungen klar sehen zu können.
Bei EyeLaser empfehlen wir alternativ Multifokallinsen oder EDOF-Linsen (Extended Depth of Focus), die mehrere Brennpunkte haben oder eine erweiterte Tiefenschärfe bieten. Diese modernen Linsen können verschiedene Sehfehler, die bereits vor der Operation bestanden, dauerhaft korrigieren und ermöglichen den Patienten oft ein brillenfreies Leben nach der Operation. Der Aufpreis für diese Premiumlinsen muss allerdings von den Patienten selbst getragen werden, da diese Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Durch die Investition in multifokale oder EDOF-Linsen können Patienten jedoch erheblich an Lebensqualität gewinnen und die Notwendigkeit zusätzlicher Sehhilfen reduzieren oder ganz vermeiden.
Nachstar nach Katarakt-OP
Ein Nachstar, auch als sekundäre Katarakt bekannt, kann sich nach einer Katarakt-Operation entwickeln, wenn Zellen auf der hinteren Linsenkapsel verbleiben und eine Trübung verursachen. Diese Trübung kann die Sehfähigkeit ähnlich wie der ursprüngliche Graue Star beeinträchtigen. Zur Behandlung des Nachstars wird häufig eine YAG-Laserbehandlung eingesetzt, bei der die trübe Kapsel durch präzise Lichtimpulse geöffnet wird, um die Sehkraft wiederherzustellen.
Die Kosten für die YAG-Laserbehandlung zur Beseitigung eines Nachstars werden von den gesetzlichen Krankenkassen in Österreich vollständig übernommen. Dies liegt daran, dass die Nachstar-Behandlung als notwendige Nachbehandlung der Katarakt-Operation gilt. Patienten müssen sich daher keine Sorgen über zusätzliche Kosten machen und können die notwendige Behandlung in Anspruch nehmen, um ihre Sehfähigkeit wiederherzustellen.
Crosslinking bei Keratokonus / PMD
Keratokonus ist eine fortschreitende Augenerkrankung, bei der sich die Hornhaut verformt und dünner wird, was zu verzerrtem und unscharfem Sehen führt. Eine effektive Behandlungsmethode für Keratokonus ist das Crosslinking, ein Verfahren, das die Hornhaut stabilisiert, indem es ihre Kollagenfasern durch eine Kombination aus Riboflavin (Vitamin B2) und UV-Licht stärkt. Dies kann das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen oder stoppen und so die Sehfähigkeit erhalten.
Da das Verfahren als medizinisch notwendig anerkannt ist, um die Verschlechterung der Sehkraft zu verhindern, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten für diese Behandlung. Patienten müssen jedoch sicherstellen, dass alle erforderlichen medizinischen Nachweise und Gutachten vorgelegt werden, um die Kostenübernahme zu gewährleisten.
Unterschiede: Eingriff Kostenübernahme bei gesetzlicher oder privater KK
Private Krankenkassen bieten in der Regel eine breitere und individuellere Abdeckung von medizinischen Leistungen, einschließlich Augenlaserbehandlungen. Die Unterschiede im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt:
- Erweiterte Leistungsabdeckung
- Private Krankenkassen bieten häufig Tarife an, die auch die Kosten für Augenlaserbehandlungen abdecken, insbesondere wenn diese zur Korrektur von Sehfehlern wie Myopie (Kurzsichtigkeit), Hyperopie (Weitsichtigkeit) oder Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) dienen.
- Die genauen Leistungen hängen vom individuellen Versicherungsvertrag ab, und es können bestimmte Bedingungen und Limits gelten.
- Individuelle Policen
- Versicherte bei privaten Krankenkassen können oft zwischen verschiedenen Tarifen wählen, die spezifische Leistungen wie Augenlaserbehandlungen einschließen. Diese Tarife können angepasst werden, um den individuellen Bedürfnissen und Gesundheitsanforderungen des Versicherten zu entsprechen.
- Flexiblere Genehmigungsverfahren
- Private Krankenkassen haben tendenziell flexiblere Genehmigungsverfahren. Ein ärztliches Gutachten, das die medizinische Notwendigkeit der Behandlung bestätigt, kann oft ausreichen, um eine Kostenübernahme zu erreichen.
- Zudem gibt es häufig weniger bürokratische Hürden im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen.
- Zusatzleistungen und Premium-Angebote
- Private Versicherer bieten oft zusätzliche Leistungen wie erweiterte Nachsorge, modernste Behandlungstechnologien und Zugang zu renommierten Spezialisten. Diese Zusatzleistungen können den Versicherten helfen, eine optimale Versorgung zu erhalten.
Mit EyeLaser Wien & Linz beste Chancen auf Kostenübernahme der Augenlaser-OP
Ganz wichtiger Tipp zum Schluss: Wenn Sie eine Kostenübernahme benötigen, um sich den Eingriff leisten zu können, sollten Sie diese immer (!) im Voraus bei Ihrer Versicherung abklären.
EyeLaser bietet umfassende Unterstützung und Expertise, um den Prozess der Kostenübernahme so erfolgreich wie möglich zu gestalten. Hier sind die wichtigsten Faktoren, die dazu beitragen:
1. Umfassende Dokumentation und Gutachten
- Detaillierte ärztliche Gutachten:
- EyeLaser erstellt ausführliche ärztliche Gutachten, die die medizinische Notwendigkeit der Augenlaserbehandlung klar und präzise darlegen. Diese Gutachten sind entscheidend für die Überzeugung der Krankenkassen, dass die Behandlung notwendig und gerechtfertigt ist.
- Umfassende medizinische Unterlagen:
- EyeLaser stellt alle erforderlichen medizinischen Unterlagen und Nachweise bereit, die zur Antragstellung bei der Krankenkasse notwendig sind. Dies umfasst Diagnosen, Behandlungspläne und bisherige Therapieergebnisse.
2. Expertise und Erfahrung
- Erfahrene Fachärzte:
- Die Fachärzte bei EyeLaser verfügen über umfangreiche Erfahrung und Expertise in der Durchführung von Augenlaserbehandlungen. Ihr fachliches Ansehen und ihre fundierten Kenntnisse erhöhen die Glaubwürdigkeit der Anträge auf Kostenübernahme.
- Erfolgsnachweise:
- EyeLaser kann auf zahlreiche erfolgreiche Fälle von Kostenübernahmen zurückblicken. Diese Erfolgsbilanz zeigt, dass das Team weiß, wie man effektive und überzeugende Anträge stellt.
3. Individuelle Beratung und Unterstützung
- Persönliche Betreuung:
- EyeLaser bietet eine individuelle Beratung und unterstützt Patienten persönlich bei der Vorbereitung und Einreichung ihres Antrags. Dies umfasst die Erklärung des gesamten Prozesses, die Beantwortung von Fragen und die Bereitstellung aller notwendigen Informationen.
- Proaktiver Ansatz:
- EyeLaser verfolgt einen proaktiven Ansatz, indem sie den Patienten hilft, mögliche Hürden zu überwinden und sicherstellt, dass alle erforderlichen Schritte rechtzeitig und korrekt ausgeführt werden.
4. Kenntnisse der Versicherungslandschaft
- Verständnis der Krankenkassenanforderungen:
- Das Team von EyeLaser kennt die spezifischen Anforderungen und Kriterien der verschiedenen Krankenkassen in Österreich. Dieses Wissen ermöglicht es ihnen, Anträge genau auf die Erwartungen und Vorgaben der Krankenkassen abzustimmen.
- Netzwerk und Kontakte:
- EyeLaser verfügt über ein gutes Netzwerk und Kontakte zu Entscheidungsträgern und Experten im Gesundheitswesen, was den Antragsprozess erleichtern kann.
5. Qualität und Technologie
- Modernste Behandlungsmethoden:
- EyeLaser nutzt modernste Technologie und Behandlungsmethoden, die den höchsten medizinischen Standards entsprechen. Dies überzeugt die Krankenkassen von der Wirksamkeit und Notwendigkeit der vorgeschlagenen Behandlung.
- Zertifizierungen und Auszeichnungen:
- EyeLaser ist oft zertifiziert und hat verschiedene Auszeichnungen erhalten, die die Qualität ihrer Dienstleistungen und ihre Anerkennung in der medizinischen Gemeinschaft unterstreichen.