Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Augenlaseroperation bei EyeLaser?
Die gesetzlichen Krankenkassen wie die GKK oder SVA übernehmen in der Regel keine Kosten für Laseraugenoperationen oder Linsenimplantate. Diese Versicherungen übernehmen nur medizinisch notwendige Behandlungen. Da sie nur verpflichtet sind, die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen zu erstatten.
Ausgenommen:
- Korrektur des Grauen Stars mit einer Monofokallinse (wird von der Versicherung bezahlt)
- Behandlung bei Unverträglichkeit von sowohl Brillen als auch Kontaktlinsen (in einigen Fällen)
- Behandlung einer Fehlsichtigkeit von mehr als 10 Dioptrien und nachgewiesener Kontaktlinsenunverträglichkeit (in einigen Fällen)
- Behandlung bei einer großen Abweichung von mehr als 3 Dioptrien auf beiden Augen und nachgewiesener Kontaktlinsenunverträglichkeit (in einigen Fällen)
Wir können diese Kriterien bei der augenärztlichen Voruntersuchung überprüfen und einen klinischen Bericht anfertigen.
Wenn der Eingriff nicht oder nur teilweise von Ihrer Krankenversicherung übernommen wird, können die Behandlungskosten in der Regel im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Die Kosten werden jedoch von den privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise übernommen.
Bitte beachten Sie, dass EyeLaser eine Privatpraxis (mit Privatärzten) ist und somit keine kassenärztlichen Behandlungen anbietet. Viele private Krankenversicherungen übernehmen jedoch die Behandlungskosten teilweise oder vollständig. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Eingriff bei Ihrer Krankenkasse über die Versicherungsbedingungen.