Ja! Grundsätzlich gilt, dass Sie die durch eine Linsen-OP entstandenen Kosten zumindest in Teilbeträgen von der Steuer absetzen können. Insgesamt kompensieren Sie also einen Teil der Behandlungskosten durch die geminderte Steuerlast.
Ein Entscheid hat klargestellt, dass Augenlaseroperationen und Linsentausch sowie Linsenimplantation nicht als Werbungskosten geführt werden dürfen. Es handelt sich stattdessen um Krankheitskosten im Sinne von “außergewöhnliche Belastungen”. Ähnlich wie bei der Geltendmachung von Anschaffungskosten für eine Brille steht Ihnen in der Regel ein Steuernachlass zu.
Die “außergewöhnliche Belastung” ist in § 34 EstG festgelegt und kann mit Hilfe dieser drei Kriterien geprüft werden:
- Außergewöhnlichkeit: Höhere Aufwendungen als der Großteil der steuerpflichtigen Bevölkerung. Bei einer Augenlaser- oder Linsen-OP, die mehrere tausend Euro kosten kann, ist diese Voraussetzung in der Regel anzunehmen.
- Zwangsläufigkeit: Bei Linsenoperationen im Normalfall unproblematisch. Strittiger ist es beispielsweise bei Pflegeleistungen.
- Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Beachten Sie, dass bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Krankheitskosten (gehören zu außergewöhnlichen Belastungen) ein Selbstbehalt vorgesehen ist. Dieser wird prozentual am Jahreseinkommen bestimmt und liegt zwischen sechs und 12 Prozent. Unter besonderen Umständen kann er um ein Prozent verringert werden (z.B. bei Alleinverdienern oder Alleinerziehenden). Mit einer Bescheinigung, dass eine spezielle medizinische Dienstleistung erbracht wurde, ist ein vollständiger Abzug möglich.
Unter den Begriff der Krankheitskosten fallen nach dem Gesetz sämtliche therapeutische Maßnahmen, die den Zweck haben, eine Krankheit zu heilen. Fehlsichtigkeit ist – anders als Grauer Star – kein anerkanntes Krankheitsbild und trotzdem fallen die Behandlungskosten darunter. Das ist so, weil auch Ausgaben für Heilbehelfe (z.B. Brillen) anerkannt werden.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Kosten für die medizinische Behandlung (den Linsentausch oder die Linsenimplantation) und die Ausgaben für die medizinische Betreuung und den Aufenthalt absetzen. Übernimmt die Krankenversicherung Ihre Linsenoperation ganz oder teilweise, hat das ebenfalls Einfluss auf die steuerrechtliche Erfassung.
Fragen Sie bei Unklarheiten am besten Ihren Steuerberater, Ihren Ansprechpartner bei EyeLaser oder wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.