Können die Kosten für eine Augenlaseroperation bei Eyelaser von der Steuer abgesetzt werden?
Die Kosten für Augenlaseroperationen, Linsenimplantate, Brillen oder Kontaktlinsen entsprechen einander und können als Krankheitskosten abgezogen werden.
In den aktuellen Einkommensteuerrichtlinien heißt es:
„Beim Vorliegen einer Krankheit sind Sehhilfen, einschließlich Laserbehandlungen, zur Verbesserung des Sehvermögens notwendig und steuerlich absetzbar.“
Bei denjenigen, die operiert werden, liegt eine Sehschwäche vor, so dass die mit der Operation verbundenen Kosten in der Regel als außergewöhnliche Belastungen gelten, ohne dass ein ärztliches Attest die Notwendigkeit der Operation bestätigt.
Augenlaseroperationen sind steuerlich absetzbar.
Geben Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung die Kosten für eine Augenoperation in der Spalte „Krankenausgaben“ an. Geben Sie die Gesamtkosten an, und beachten Sie, dass ein Selbstbehalt von 6 % bis 12 % Ihres Jahreseinkommens besteht. Dieser Prozentsatz kann je nach Situation (Alleinverdiener, Alleinerziehende usw.) um etwa 1 % gekürzt werden.
Das Finanzamt legt Ihren Selbstbehalt fest, und die verbleibenden Behandlungskosten spielen eine Rolle für Ihre steuerliche Absetzbarkeit. Wenn eine spezialisierte medizinische Dienstleistung erbracht wurde und Sie eine entsprechende Bescheinigung vorlegen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen vollständigen Abzug. Weitere Informationen über außergewöhnliche Belastungen finden Sie in § 33 EStG beim Finanzministerium. Klären Sie die steuerliche Absetzbarkeit von Betriebskosten ggf. mit den zuständigen Stellen ab.
Eyelaser ist ein renommierter Anbieter von Augenlaserbehandlungen. Die Kosten für das Verfahren können in der Regel nicht von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Je nach Zweck des Eingriffs kann es jedoch möglich sein, die Kosten als medizinische Ausgaben geltend zu machen. Wenn die Operation beispielsweise notwendig ist, um eine Sehschwäche zu beheben, die Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, können Sie die damit verbundenen Kosten unter Umständen ganz oder teilweise absetzen. Es ist wichtig, dass Sie sich mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Arzt beraten, bevor Sie eine Entscheidung über die Geltendmachung dieser Art von Ausgaben treffen, damit Sie sich über die Auswirkungen im Klaren sind. In manchen Fällen übernimmt die Versicherung einen Teil oder die gesamten Kosten, was dazu beitragen kann, die Eigenbeteiligung zu senken und die Augenbehandlung für alle erschwinglicher zu machen.