Augenlasern Krankenkasse Kostenübernahme
Der Wunsch nach einem Leben, ohne auf Brille oder Kontaktlinsen angewiesen zu sein, treibt viele Menschen um. Augenlasern ist dabei eine moderne, sichere und effektive Behandlungsmethode, um die Sehkraft dauerhaft herzustellen und nie wieder auf Sehhilfen zurückgreifen zu müssen.
Doch die innovative Augenlaser-Behandlung hat ihren Preis. In diesem Beitrag klären wir, ob Ihre Krankenkasse für das Augenlasern aufkommt und in welchem Umfang eine Augenlaser-Kostenübernahme möglich ist.
Ist Fehlsichtigkeit eine Krankheit?
Damit die Krankenkasse für eine medizinische Behandlung aufkommen muss, ist es nötig, dass das Leiden, welches behandelt werden soll, als Krankheit klassifiziert ist. Trotz der Einschränkungen, die Fehlsichtigkeit für Sie im Alltag bedeutet, ist die Sehschwäche nicht zwangsläufig vom Versicherungsschutz umfasst. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen – dazu gleich mehr.
Weil die Fehlsichtigkeit keine Krankheit im Sinne der Kostenübernahme ist, werden Ihnen – bei der gesetzlichen Krankenkasse – nicht die Brille oder die Kontaktlinsen bezahlt.
Wann ist Augenlasern medizinisch notwendig?
In seltenen Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass das Augenlasern als medizinisch notwendig eingestuft wird. Das ist zum Beispiel dann denkbar, wenn Ihnen das Tragen einer Brille oder Kontaktlinsen aus medizinischen Gründen unmöglich ist. Aber selbst dann stehen Sie vor dem Problem, diesen Umstand beweisen zu können.
Können Sie die medizinische Notwendigkeit der Kostenübernahme tatsächlich beweisen und durchsetzen, wird Ihnen Ihre Krankenkasse die Behandlung erstatten. Anhaltspunkte für eine notwendige Augenlaser-OP sind:
- Große Beeinträchtigung durch starke Fehlsichtigkeit (ab 6 Dioptrien)
- Unverträglichkeit von Sehhilfen
- Unterschiedliche Sehstärken der Augen
Private Krankenkasse: Augenlasern Kostenübernahme
Ob die private Krankenkasse die Kosten für die Augenlaser-Behandlung übernimmt, hängt vom Versicherer und dem Tarif ab. Manche private Krankenversicherungen übernehmen die Augenlaser-Kosten ganz oder teilweise. Informieren Sie sich im Voraus gründlich über das Leistungsspektrum und sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner über die konkret geplante Behandlung.
Wir von EYELASER arbeiten mit ausgewählten privaten Krankenkassen zusammen, die die Kosten für bei uns durchgeführte Behandlungen übernehmen. Ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, hängt oft von der gewählten Behandlungsmethode ab.
Sobald Sie einen Kostenvoranschlag von Ihrer Laser-Klinik haben, sollten Sie diesen bei der Krankenkasse einreichen, um konkret prüfen zu lassen, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht.
Kostenübernahme bei Zusatzversicherungen für Augenlasern?
Ob spezielle Zusatzversicherungen – z.B. eine Brillenversicherung – das Augenlasern zahlen, hängt ebenfalls von den vordefinierten Leistungen ab. Es lohnt sich, einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Solche ambulanten Eingriffe sind durchaus in der Versicherung inkludiert. Dadurch, dass Sie nach dem Augenlasern weniger Ausgaben für Brillen oder Kontaktlinsen haben, hat die Krankenkasse hier ein Interesse daran, Ihnen die Heilung der Fehlsichtigkeit zu ermöglichen.
Häufig erweisen sich die privaten Krankenkassen, vor allem bei langjährigen Kunden, als kulant und übernehmen Augenlaser-Behandlungen ganz oder teilweise.
Gesetzliche Krankenkasse: Augenlasern Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, SVA) bieten in der Regel keine Kostenübernahme für Augenlasern. Wie oben beschrieben, können die Behandlungskosten im Ausnahmefall geleistet werden – eben dann, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Trotzdem lohnt es sich für Sie, wenigstens mal nachzufragen, ob und inwieweit Ihre gesetzliche Krankenversicherung für Ihre Augenlaser-OP aufkommen würde. Fragen kostet Sie nichts.
Welche Augenlaser-Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Nicht jede Behandlung wird von der Kasse übernommen. In den meisten Fällen wird die kostengünstigste Behandlungsmethode bezahlt. Teurere Arten des Augenlaserns müssen dann aus eigener Tasche (teil-)gezahlt werden. Übrigens gilt bei anderweitigen Laser-Eingriffen (z.B. beim Grauen Star) ein anderer Maßstab.
Für definitive Gewissheit ist es nötig, sich an die Krankenkasse zu wenden und zu erfragen, welche Behandlungsmethoden übernommen werden. Bei Ihrer Anfrage sollten Sie folgende Dokumente einreichen:
- Eignungsbescheinigung für die gewählte Behandlungsmethode
- Kostenvoranschlag (Vor- und Nachuntersuchung sowie Laser-Eingriff)
- Ärztliche Bescheinigung über medizinische Indikationen (z.B. starke Fehlsichtigkeit)
- Ggf. Belege über die Ausgaben für Sehhilfen – vor allem bei Zusatzversicherungen interessant
Planen Sie ausreichend Zeit dafür ein, dass die Krankenkasse überprüfen kann, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme für Augenlasern in Betracht kommt. Erst nach einer verbindlichen Auskunft Ihrer Krankenversicherung können Sie sich sicher sein, auf welche Kosten Sie sich einstellen müssen.
EYELASER: Faire Preise für Ihr Leben ohne Einschränkungen
Wir von EYELASER wissen, dass das Gefühl, endlich ohne Brille oder Kontaktlinsen leben zu können, nicht in Geld aufzumessen ist. Diese Freiheit möchten wir möglichst vielen Leuten ermöglichen: Deshalb bieten wir wirksame Augenlasern zum fairen Preis an. Als Partner von ausgewählten Krankenkassen können wir bei der Kostenübernahme unterstützen und bieten auch die Möglichkeit einer Augenlaser Ratenzahlung.
Welche Laserbehandlung ist die richtige für ihre Augen? – 1-minütigen Selbsttest durchführen
Dinge wie Alter, Augenform, Vorgeschichte und Lebensstil machen eine Augenbehandlung perfekt für die eine Person, aber nicht für eine andere. Finden Sie heraus, welche Behandlung (wenn überhaupt) Sie von Brille und Kontaktlinsen befreien könnte.
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